Das B hnenst ck hat das Anliegen aufzuzeigen, wie es zu dieser legalisierten Massenmord- Aktion T 4 im Deutschland zur Kriegszeit zwischen 1939 und 1945 kommen konnte. Es galt zun chst den Fokus auf jene Leute zu richten, die wegen falsch verstandener Wissenschaftlichkeit auf dem Gebiet der medizinisch-biologischen Erblehre in gleicher Denkweise wie Adolf Hitler f r einen physisch und psychisch gesunden Volksk rper sorgen wollten. Da sie bestrebt waren, tatkr ftig handeln, waren sie ohne moralische Hemmungen bereit, auf Grund eines "F hrerbefehls" (auf privatem Briefpapier), den legalen Rechtsweg ber einen Reichstagsbeschluss zu unterlaufen und gezielte T tungen an geistig behinderten Menschen jeden Alters anzuordnen und selbst zu betreiben. Ihrer Denkweise und ihrem Ehrgeiz kam entgegen, dass sie sich durch die Anordnung des Staatsdiktators abgesichert glaubten, obschon dieser selbst sich durch die Mahnung zu h chster Sorgfalt von Schuld freihalten wollte. Im System, wie es einem Unrechtsstaat eigen ist, konnte in Verzahnung des Befehlens und Gehorchens von der Beh rdenspitze bis hinunter zu den bereitwilligen Erf llungsgehilfen an den Pflegebetten die akribisch geplante Eliminierung der als "lebensunwert" diagnostizierten Kranken durchgef hrt werden. Eine anfangs h chst unsichere Rechtsbasis war trotz Mitwisserschaft durch den Reichsjustizminister tragf hig genug, um eine grobschl chtige Ideologie umzusetzen, die bald auch ausgriff auf Juden, Slawen, Kommunisten, Pazifisten und Regimegegner. Es handelte sich um Massensuggestion unter Einbezug niedrigster Qu l- und Mordinstinkte unter dem Vorwand von rassischer berlegenheit mit dem scheinbar abgesicherten Recht zu "S uberung", "Aufnordung" und "Einheitlichkeit" Die Zielsetzung der Eroberung, der Abwehr des Bolschewismus, der Versklavung von "Fremdrassigen" und Ausmerzung der "Sch dlinge" lieferte den berbau der Verdrehung von Recht zum Unrecht und zu Staatsverbrechen im In- und Ausland. Die christlichen Kirchen